Motivationssemester

Diese Massnahme wendet sich an Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit keine Lehrstelle gefunden, oder eine Lehre oder eine Schulausbildung abgebrochen haben. Die betroffenen Personen nehmen zuerst an der "Plattform Jugendliche" teil, an der abgeklärt wird, welches Motivationssemester ihrer persönlichen Situation am besten entspricht. Ein Motivationssemester kombiniert Beschäftigung und Ausbildung. Diese Massnahme erlaubt es ihnen, ihre berufliche Zukunft mit mehr Klarheit zu planen und sich mit der Berufswelt vertraut zu machen.

Entschädigung
Die Arbeitslosenversicherung zahlt Taggelder während der ganzen Dauer des Motivationssemesters. Jugendliche, die nicht alle Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllen, z.B. junge Ausländer, die seit weniger als 10 Jahren in der Schweiz wohnen, können an einem Motivationssemester teilnehmen, erhalten aber keine Entschädigung.

Dauer
Die Massnahme dauert grundsätzlich zwölf Monate.

Bedingungen
Sie müssen arbeitslos sein, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungender Arbeitslosenversicherung erfüllen und beim RAV gemeldet sein.