Navigation principale.
- Homepage AMA
-
Arbeitslosigkeit
Navigation secondaire de Arbeitslosigkeit
-
Anmeldung
Navigation secondaire de Anmeldung
- Entschädigung
- Massnahmen für die Eingliederung
- Eine Stelle finden
- Ihre Bewerbung
-
Anmeldung
- Arbeitgeber
- Arbeitsbeziehungen
- Wirtschaft & Gesellschaft
- Porträt des AMA
- Ihre Fragen
- Aktuelles
- Formulare
- Adressverzeichnis
- Plan zur Wiederankurbelung
Anmeldung
Ihre Ansprechpartner bei der Anmeldung sind:
- Ihre Gemeinde
- Ihr regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
- Ihre Arbeitslosenkasse
Ihre Gemeinde
Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde so früh wie möglich, spätestens jedoch am ersten Tag, an dem Sie Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Arbeitslosenversicherung erheben.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsverträge der letzten zwei Jahre
Die Gemeinde wird Ihnen eine Liste der Arbeitslosenkassen im Kanton aushändigen. Bei der Auswahl der Arbeitslosenkasse sind Sie frei.
Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum
Das RAV Ihres Bezirks wird Sie daraufhin zu einer Informationssitzung über die Arbeitslosenversicherung und zu einem Beratungsgespräch mit Ihrem Personalberater einladen. Dieser erste Kontakt wird es Ihnen erlauben, eine Bilanz über Ihre beruflichen Qualifikationen zu ziehen und sich über Ihre Rechte und Pflichten als stellensuchende Person zu informieren.
Für das Gespräch mit Ihrem Berater bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis
- Lebenslauf
- Kündigungsschreiben
- Kopien Ihrer Diplome, Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen
- Belege über Ihre Stellensuche seit der Kündigung
- Für ausländische Stellensuchende: Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung
Ihr Berater wird weitere Beratungsgespräche mit Ihnen vereinbaren, während denen er Sie über Weiterbildungsmöglichkeiten und andere Massnahmen informieren wird, um Ihre Chancen auf eine Anstellung zu verbessern. Das RAV ist aufgrund seiner Funktion als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage, Ihnen Stellen anzubieten, die Ihren Fähigkeiten entsprechen.
Die Arbeitslosenkasse
Ihre Gemeinde hat Ihnen eine Liste der Arbeitslosenkassen ausgehändigt. Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen. Diese Wahl bindet Sie für die Dauer der Rahmenfrist (in der Regel 2 Jahre). Die Arbeitslosenkasse ist für die Abklärung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung und für deren monatliche Auszahlung zuständig.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihrer Arbeitslosenkasse alle nötigen Unterlagen vollständig und so rasch wie möglich übergeben, damit sie Ihre Taggelder innert nützlicher Frist berechnen und auszahlen kann.
