Vor der Arbeitslosigkeit

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt, Sie haben Ihr Studium abgeschlossen, oder Sie kehren von einem Auslandaufenthalt zurück - kurz, Sie haben keine Arbeit.
In dieser besonders heiklen Situation müssen Sie vor allem auf folgende Dinge achten:

  • Kündigungsfrist: wurde sie eingehalten?
  • Stellensuche: bereits während der Kündigungsfrist!
  • Arbeitszeugnis: besonders wertvoll für eine neue Stelle

Kündigungsfrist
Kontrollieren Sie, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Falls sie nicht in Ihrem Vertrag festgelegt wurde und falls kein Gesamtarbeitsvertrag zur Anwendung kommt, dann richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Obligationenrecht:

  • Während der Probezeit: 7 Tage auf das Ende irgend eines Tages.
  • Im ersten Dienstjahr: 1 Monat auf das Ende eines Monats
  • Vom 2. bis zum 9. Dienstjahr: 2 Monate auf das Ende eines Monats
  • Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf das Ende eines Monats

Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Wurde Ihre Kündigungsfrist nicht eingehalten? Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich per eingeschriebenem Brief, dass Sie bereit sind, weiter zu arbeiten.

Stellensuche
Sie müssen bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Bemühungen sorgfältig auf (Bewerbungsschreiben, spontane Bewerbungen usw.). Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, dann kann Ihr Anspruch auf Entschädigungsleistungen der Arbeitslosenversicherung vorübergehend eingestellt werden.

Falls Sie Ihre Stelle selbst gekündigt haben und sich dabei nicht auf wichtige Gründe berufen können oder falls Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber selber provoziert haben, wird Ihr Leistungsanspruch ebenfalls vorübergehend eingestellt.

Sie können sich in jedem Fall bereits während der Kündigungsfrist stellensuchend melden. Dadurch kommen Sie in den Genuss von Leistungen Ihres RAV, nämlich  Beratung, Vermittlung und Unterstützung bei der Stellensuche. Verfahren für die Anmeldung.

Arbeitszeugnis
Ein gutes Arbeitszeugnis ist besonders wertvoll, um eine neue Stelle zu finden. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen unabhängig vom Grund Ihres Abgangs (Entlassung oder auf eigenen Wunsch) ein Arbeitszeugnis auszustellen.

  • Das Zeugnis umfasst mindestens: den Namen des Unternehmens und den des Arbeitnehmers, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort sowie die Art der geleisteten Arbeit und die Dauer der Anstellung.
  • Gewöhnlich ist das Zeugnis aber ausführlicher und enthält: eine detaillierte Beschreibung des Aufgabenhefts des Angestellten, Angaben über die Qualität der geleisteten Arbeit und das Verhältnis zu den Arbeitskollegen und Vorgesetzten.
  • Bei der Arbeitsuche stellt ein gutes Arbeitszeugnis einen klaren Trumpf dar. Schenken Sie seinem Inhalt besondere Aufmerksamkeit und zögern Sie nicht, vom Arbeitgeber eine Änderung zu verlangen, falls Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden sind.