Wartezeiten

Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen beginnt nach einer Wartezeit. Zusätzlich zur allgemeinen Wartezeit kann eine besondere Wartezeit hinzukommen.

1. Allgemeine Wartezeiten

Versicherter VerdienstUnterhaltspflichWartezeit
Bis 3000.- MIT Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren0 Tage
Zwischen 3001.- und 5000.-MIT Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren0 Tage
Ab 5001.-OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren5 Tage
Zwischen 3001.- und 5000.-OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren5 Tage
Zwischen 5001.- und 7500.-OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren10 Tage
Zwischen 7501.- und 10'416.-OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren15 Tage
Ab 10'417.-OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren20 Tage

 
2.
Besondere Wartefristen

 BedingungenWartefrist
Versicherte, die aufgrund eines Studiums von der Beitragszeit befreit sind+ 120 Tage

Versicherte, die aus folgenden Gründen von der Beitragszeit befreit sind:
- Krankheit
- Gefängnisstrafe
- Trennung oder Scheidung
- Wegfall einer IV-Rente
- Rückkehr aus dem Ausland (ausser EG- oder EFTA-Staat)

+ 5 Tage
Versicherte mit einer Saisontätigkeit oder einer Tätigkeit mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (Künstler)+ 1 Tag