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Wartezeiten
Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigungen beginnt nach einer Wartezeit. Zusätzlich zur allgemeinen Wartezeit kann eine besondere Wartezeit hinzukommen.
1. Allgemeine Wartezeiten
| Versicherter Verdienst | Unterhaltspflich | Wartezeit |
|---|---|---|
| Bis 3000.- | MIT Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 0 Tage |
| Zwischen 3001.- und 5000.- | MIT Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 0 Tage |
| Ab 5001.- | OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 5 Tage |
| Zwischen 3001.- und 5000.- | OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 5 Tage |
| Zwischen 5001.- und 7500.- | OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 10 Tage |
| Zwischen 7501.- und 10'416.- | OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 15 Tage |
| Ab 10'417.- | OHNE Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | 20 Tage |
2. Besondere Wartefristen
| Bedingungen | Wartefrist |
|---|---|
| Versicherte, die aufgrund eines Studiums von der Beitragszeit befreit sind | + 120 Tage |
Versicherte, die aus folgenden Gründen von der Beitragszeit befreit sind: | + 5 Tage |
| Versicherte mit einer Saisontätigkeit oder einer Tätigkeit mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen (Künstler) | + 1 Tag |
