Einstellung
Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine neue Stelle zu finden. Falls Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, kann Ihr Anspruch auf Taggelder vorübergehend eingestellt werden.
Dies bedeutet, dass Sie für die Dauer der Einstellung, die je nach Verschulden 1 bis 60 Tage betragen kann, keine Taggelder erhalten.
- Gründe für eine Einstellung
- Mit einer Einstellung nicht einverstanden?
Gründe für eine Einstellung
Einstellungen werden insbesondere verhängt, wenn
- Sie durch eigenes Verschulden arbeitslos sind (Sie haben die Kündigung ohne wichtige Gründe selbst eingereicht oder Sich haben durch Ihr Verhalten Ihrem Arbeitgeber Anlass zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeben).
- Sie sich persönlich nicht genügend um Arbeit bemühen.
- Sie ohne entschuldbaren Grund von einem vereinbarten Beratungsbespräch mit Ihrem Personalberater fernbleiben.
- Sie eine zumutbare Arbeitnicht annehmen.
- Sie an Kursen oder einer Eingliederungsmassnahmen, zu denen Sie zugewiesen wurden, nicht teilnehmen.
- Sie falsche Angaben gemacht haben oder es unterlassen haben, eine nötige Meldung zu machen.
- Sie Arbeitslosentaggelder erwirkt oder zu erwirken versucht haben, obwohl Sie keinen Anspruch darauf hatten (z.B. durch Ausüben einer nicht gemeldeten Erwerbstätigkeit).
Falls Sie wiederholt Ihre Pflichten verletzen, kann die Dauer der Einstellung verlängert werden.
Mit einer Einstellung nicht einverstanden?
Sie können gegen einen Einstellungsentscheid Einsprache bei der Behörde erheben, die den Entscheid gefällt hat. Die Einsprache ist schriftlich innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung einzureichen. Das Verfahren ist unentgeltlich.
