Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigungsleistungen hängt von Ihrem versicherten Verdienst ab, der anhand des Lohns berechnet wird, den Sie in den vergangenen sechs Monaten erzielt haben.
- Berechnungsgrundlage
- Modalitäten
Berechnungsgrundlage
| 80% des versicherten Verdienstes | 70% des versicherten Verdienstes |
| Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren | Ohne Unterhaltspflicht oder bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern |
| Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mind. 40% entspricht | Gesund oder Gesuch um IV-Rente oder IV-Rente, die einem Invaliditätsgrad von weniger als 40% entspricht |
| Versicherter Verdienst von weniger als 3797.- | Versicherter Verdienst von mehr als 4340.- |
| Taggeld = 140.- pro Tag falls der versicherte Verdienst zwischen 3797 .- und 4340.- liegt | |
Falls Sie Entschädigungsleistungen erhalten, obwohl Sie keine ausreichende Beitragszeit nachweisen konnten (siehe Befreiungsgründe von der Erfüllung der Beitragszeit),entspricht Ihr Taggeld einem Pauschalansatz, der von Ihrem Alter, Ihrer Ausbildung und Ihrer familiären Situation (Unterhaltspflicht gegenüber Kindern) abhängt.
Modalitäten
- Sie erhalten pro Woche fünf Taggelder (die Arbeitslosenversicherung entschädigt nur die Arbeitstage). Da die Anzahl Arbeitstage von Monat zu Monat wechselt (zwischen 20 und 23), ändert sich auch der Betrag, den sie pro Monat erhalten.
- Die Sozialversicherungsbeiträge und die Quellsteuern für Ausländer werden vom Taggeld abgezogen.
- Falls Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, können Sie Anspruch auf Familienzulagen erheben.
- Der höchste versicherte Verdienst beträgt 10'500.- Franken pro Monat.
