Zumutbare Arbeit

Sie müssen grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen, da Ihnen sonst die Arbeitslosentaggelder gekürzt werden. Unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgeschlossen ist eine Arbeit, die:

  • den für die fragliche Stelle üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht (Lohn, Arbeitszeiten usw.).
  • nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt. Versicherte Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen jedoch auch Tätigkeiten annehmen, die dieser Bedingung nicht entsprechen.
  • nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie).
  • einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht.
  • den Wiedereinstig in Ihren Beruf wesentlich erschwert.
  • Ihnen einen Lohn erbringt, der geringer ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung.