Navigation principale.
- Homepage AMA
-
Arbeitslosigkeit
Navigation secondaire de Arbeitslosigkeit
- Anmeldung
-
Entschädigung
Navigation secondaire de Entschädigung
-
Bedingungen für den Anspruch
Navigation secondaire de Bedingungen für den Anspruch
- Höhe der Entschädigung
- Anzahl Taggelder
- Wartezeiten
- Einstellung
-
Bedingungen für den Anspruch
- Massnahmen für die Eingliederung
- Eine Stelle finden
- Ihre Bewerbung
- Arbeitgeber
- Arbeitsbeziehungen
- Wirtschaft & Gesellschaft
- Porträt des AMA
- Ihre Fragen
- Aktuelles
- Formulare
- Adressverzeichnis
- Plan zur Wiederankurbelung
Zumutbare Arbeit
Sie müssen grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen, da Ihnen sonst die Arbeitslosentaggelder gekürzt werden. Unzumutbar und somit von der Annahmepflicht ausgeschlossen ist eine Arbeit, die:
- den für die fragliche Stelle üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht (Lohn, Arbeitszeiten usw.).
- nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt. Versicherte Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen jedoch auch Tätigkeiten annehmen, die dieser Bedingung nicht entsprechen.
- nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit, Familie).
- einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht.
- den Wiedereinstig in Ihren Beruf wesentlich erschwert.
- Ihnen einen Lohn erbringt, der geringer ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung.
