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Ziel der Sektion Strassenunterhalt ist die Bewahrung der Strassensubstanz im Kanton (Kantons- und Nationalstrassen), damit sich alle Strassenbenützerinnen und -benützer sicher und komfortabel fortbewegen können.

Der Strassenunterhalt ist in zwei klar von einander getrennte Bereiche gegliedert:

  • Beim baulichen Unterhalt geht es darum, den Oberbau bestimmter Strassenabschnitte regelmässig zu erneuern, wobei den festgestellten Abnutzungserscheinungen, der gemessenen Verkehrsbelastung und der Art der Fahrzeuge (namentlich der Breite, der Länge und dem Gewicht der Lastwagen) Rechnung getragen wird.
    Diese Arbeiten werden einzeln ausgeschrieben und von privaten Tiefbauunternehmen ausgeführt.
  • Beim zweiten Bereich handelt es sich um den betrieblichen Unterhalt. Dieser umfasst sozusagen die "täglichen" Arbeiten im Zusammenhang mit dem Strassennetz. Darunter fallen hauptsächlich der Winterdienst, der Unterhalt der Grünflächen, der Unterhalt der Signalisationen und Markierungen, die Reinigung der Kanalisationen sowie die Strassenreinigung.

Diese Aufgaben werden von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt. Viele dieser Funktionen (Strassenkontrolleure, Leiter des Werkhofs, Strassenwärter und Fahrzeugführer) sind in Form eines Pikettdienstes rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) besetzt, um zu gewährleisten, dass das Kantonsstrassennetz möglichst immer und überall befahrbar ist.

Organisation

Der betriebliche Unterhalt der Kantonsstrassen ist geografisch in 3 Kreise unterteilt, für die jeweils ein Strassenkontrolleur verantwortlich ist.

Die Logistik (Fahrzeuge, Maschinen, Fachpersonen) wird zentral vom Werkhof Tour Rouge verwaltet; die entsprechenden Mittel werden auf Anfrage der Kreise zur Verfügung gestellt.

Der Sektor Baulicher Unterhalt plant und leitet für alle 3 Kreise den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen.

Ein weiterer Sektor - der Sektor Nationalstrassen - stellt den betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen A1 und A12 sicher. Dieser Sektor setzt sich aus drei Werkhöfen zusammen, die über eine eigene Logistik verfügen. In Bezug auf die Administration ist er von der Kantonsverwaltung Freiburg abhängig, doch ist er in Bezug auf die technischen Weisungen einer interkantonalen Struktur unterstellt, die für den Betrieb der Autobahnen zuständig ist. Für den baulichen Unterhalt der Autobahnen ist dagegen das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig.