Kommission für Erwachsenenbildung

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Die kantonale Kommission für Erwachsenenbildung stützt sich auf das Erwachsenenbildungsgesetz vom 21. November 1997. Sie ist ein beratendes Organ, welches der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport angegliedert ist.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, einen Vorschlag für die Vergabe der Subventionen und des Förderpreises für die Erwachsenenbildung zu unterbreiten.

Für weitergehende Informationen über die Tätigkeiten der Kommission für Erwachsenenbildung kontaktieren Sie bitte Herrn Marc Chassot.