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Gesundheit und schulärztliche Betreuung
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Die schulärztliche Betreuung im Kanton Freiburg
Während der Schulzeit werden die Kinder periodisch medizinisch untersucht. Diese Untersuchungen dienen dazu, mögliche gesundheitliche Probleme festzustellen (und zu behandeln), welche den Schulbesuch beeinträchtigen könnten (z.B. Sehstörungen, Hörstörungen, Rückenprobleme und anderes). Ein zweites Ziel ist auch die Durchführung der obligatorischen Impfungen bei diesen Altersstufen.
Die Untersuchungen im Kindergartenalter und in der Primarschule sind im Kanton Freiburg obligatorisch. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Reglement vom 14. Juni 2004 betreffend die Gesundheitsförderung und Prävention sowie in den 2 Ausführungsverordnungen vom 8. März 2005.Ein drittes Ziel ist die Durchführung von Prävention und Gesundheitsförderung.
Zurzeit wird die erste schulmedizinische Untersuchung jedoch im Kindergarten durchgeführt (Kinder, die es mit 5 Jahren schon von ihrem Kinder- oder Hausarzt untersucht wurden, sind davon befreit). Das Ziel dieser Untersuchung ist, eine umfassende Gesundheitsbilanz zu erstellen und die nötigen Impfungen durchzuführen.
Die zweite Untersuchung wird in der 5. oder 6. Klasse durchgeführt. Auch bei dieser Untersuchung werden die Sehkraft und das Gehör untersucht. Das Hauptziel hingegen ist eine Abklärung mit dem Schularzt auf psychosoziale Probleme hin, weil solche in diesem Alter immer mehr Bedeutung gewinnen. Es ist nicht vorgesehen, Impfungen durchzuführen, ausser wenn welche nachgeholt werden müssen.
In der OS haben die Schüler die Möglichkeit, sich gegen Hepatitis B impfen zu lassen und auch die zweite Dosis der MMR-Impfung (wenn nötig) zu erhalten. In der Stadt Freiburg und in einigen anderen OS wird zudem auch eine medizinische Untersuchung durchgeführt.
Die Organisation dieser verschiedenen Untersuchungen wird im Dokument „Organisation der schulmedizinischen Betreuung“ beschrieben.Download
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In Vernehmlassung - Konzept Gesundheit in der Schule
PDF (639 kb)
