Pflegeheime und andere Institutionen

Das Kantonsarztamt ist mit der Qualitätskontrolle der angebotenen Leistungen in Alters- und Pflegeheimen betraut.

Die Pflegefachfrauen unseres Amtes besuchen diese Institutionen im Rahmen der Überwachung der medizinischen und pflegerischen Tätigkeit gemäss Art. 7 des Gesetzes über Pflegeheime für Betagte (PflHG) und seines Ausführungsreglements (PflHR).

Das kantonales Referenzdokument für die Evaluation von Pflegeheimen, das aufgrund der interkantonalen Plattform der Qualitäts- und Ischerheitsanforderungen erarbeitet und von der CRASS anerkannt wurde, dient als Referenzinstrument für die Evaluation der Pflegeeinrichtungen und die Redaktion des Besuchsrapports. 

Das am 01.01.1996 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz verpflichtet Leistungserbringer im Gesundheitswesen, eine Qualitätssicherung zu erarbeiten. Die Verordnung vom 27.06.1995 zum KVG (KVV) präzisiert diesen Punkt im Art. 77 Abs.1. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c832_102.html

Die kantonale Verordnung vom 9. März 2010 über die Pflegeleistungserbringer, legt in den Artikeln 16 bis 18 die Voraussetzungen fest, die für die Bewilligung des Betriebs einer Instiution des Gesundheitswesens gelten; unter anderem gehört dazu auch die Erarbeitung einer Qualitätssicherung. http://appl.fr.ch/friactu_inter/handler.ashx?fid=2525

Derzeit sind mehrere Referenzdokumente für das Qualitätsmanagement auf dem Markt. Die VFA hat das Dokument QUAFIPA erarbeitet, ein Qualitätsmanagementsystem, das insbesondere auch die kantonalen gesetzlichen Grundlagen (gemäss Internetadresse oben) sowie die interkantonalen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der CRASS berücksichtigt (Sammlung von interkantonalen Anforderungen betreffend Qualität und Sicherheit). http://admin.fr.ch/de/data/pdf/smc/interkantonale_qa_2005_fr_d_s_2007.pdf

Mehr Informationen betreffend das Dokument QUAFIPA finden Sie auf der Website der VFA : http://www.afipa-vfa.ch

Die meisten Pflegeheime haben das Qualitätsmanagementsystem QUAFIPA übernommen. Einige haben sich aber für ein anderes System entschieden. Derzeit ist die Zertifizierung noch nicht obligatorisch.

Link zu Prävention von Misshandlungen älterer Menschen

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