Navigation principale.
- Homepage KAA
- Aktuelles
- Über uns
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Abteilung Familienplanung und Sexualinformation
- Gesundheit und schulärztliche Betreuung
- Reisen und Gesundheit
- Impfungen
- Infektionskrankheiten
- Pandemie
- Drogen, Alkohol, Tabak und andere Abhängigkeiten
-
Institutionen und Gesundheitsberufe
Navigation secondaire de Institutionen und Gesundheitsberufe
-
Pflegeheime und andere Institutionen
Navigation secondaire de Pflegeheime und andere Institutionen
- Gesundheitsberufe
-
Pflegeheime und andere Institutionen
- Medizinische Praxis
- Ausserkantonale Spitalaufenthalte
- Migranten
- Adressverzeichnis
Pflegeheime und andere Institutionen
Das Kantonsarztamt ist mit der Qualitätskontrolle der angebotenen Leistungen in Alters- und Pflegeheimen betraut.
Die Pflegefachfrauen unseres Amtes besuchen diese Institutionen im Rahmen der Überwachung der medizinischen und pflegerischen Tätigkeit gemäss Art. 7 des Gesetzes über Pflegeheime für Betagte (PflHG) und seines Ausführungsreglements (PflHR).
Das kantonales Referenzdokument für die Evaluation von Pflegeheimen, das aufgrund der interkantonalen Plattform der Qualitäts- und Ischerheitsanforderungen erarbeitet und von der CRASS anerkannt wurde, dient als Referenzinstrument für die Evaluation der Pflegeeinrichtungen und die Redaktion des Besuchsrapports.
Das am 01.01.1996 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz verpflichtet Leistungserbringer im Gesundheitswesen, eine Qualitätssicherung zu erarbeiten. Die Verordnung vom 27.06.1995 zum KVG (KVV) präzisiert diesen Punkt im Art. 77 Abs.1. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c832_102.html
Die kantonale Verordnung vom 9. März 2010 über die Pflegeleistungserbringer, legt in den Artikeln 16 bis 18 die Voraussetzungen fest, die für die Bewilligung des Betriebs einer Instiution des Gesundheitswesens gelten; unter anderem gehört dazu auch die Erarbeitung einer Qualitätssicherung. http://appl.fr.ch/friactu_inter/handler.ashx?fid=2525
Derzeit sind mehrere Referenzdokumente für das Qualitätsmanagement auf dem Markt. Die VFA hat das Dokument QUAFIPA erarbeitet, ein Qualitätsmanagementsystem, das insbesondere auch die kantonalen gesetzlichen Grundlagen (gemäss Internetadresse oben) sowie die interkantonalen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der CRASS berücksichtigt (Sammlung von interkantonalen Anforderungen betreffend Qualität und Sicherheit). http://admin.fr.ch/de/data/pdf/smc/interkantonale_qa_2005_fr_d_s_2007.pdf
Mehr Informationen betreffend das Dokument QUAFIPA finden Sie auf der Website der VFA : http://www.afipa-vfa.ch
Die meisten Pflegeheime haben das Qualitätsmanagementsystem QUAFIPA übernommen. Einige haben sich aber für ein anderes System entschieden. Derzeit ist die Zertifizierung noch nicht obligatorisch.
Link Extern
- Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999
- Gesetz vom 23. März 2000 über Pflegeheime für Betagte (PflHG)
- Reglement vom 4. Dezember 2001 über die Pflegeheime für Betagte (PflHR)
- Beschluss om 4. Dezember 2001über die Beurteilung des Pflege- und Betreuungsbedarfs
- Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)
- Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Download
-
Massnahme zur Einschränkung der Handlungs- und/oder Bewegungsfreiheit
PDF (88 kb) -
Anwendungsprotokoll
PDF (74 kb) -
Zwangsmittel
PDF (82 kb) -
Kantonales Referenzdokument für die Evaluation von Pflegeheimen
PDF (207 kb) -
Richtlinien für Pflegeheim für das Vorgehen bei Mangel an Pflegeperonal mit einer Ausbildung auf Tertiärstufe
PDF (69 kb) -
Formular für Antrag auf Ausnahmebewilligung
PDF (68 kb) -
Personalliste Pflege / Aktivierung
PDF (39 kb) -
Evaluationsschema
PDF (57 kb) -
Arztzeugnis
PDF (84 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
Weitere Links zum Thema,Weitere Links zum Thema
Direktion für Gesundheit und Soziales
,Direktion für Gesundheit und Soziales
Pro Senectute