Der beantragende Arzt muss ein Formular ausfüllen und dem Kantonsarztamt zustellen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik ausserkantonale Spitalaufenthalte der Internetseite des Amt für Gesundheit.

Ausserkantonale Spitalaufenthalte

Die neue Spitalfinanzierung, die am 1. Januar 2012 eingeführt wird, ermöglicht die "freie Spitalwahl" in der ganzen Schweiz. Um nicht von unvorhergesehenen Zusatzkosten überrascht zu werden, sollten die Patientinnen und Patienten verschiedene Einschränkungen und Besonderheiten beachten. Je nach dem ist nämlich die Übernahme der Spitalkosten durch die Grundversicherung nicht immer garantiert.

Der behandelnde Arzt oder die Spitalärztin haben ihre Patientinnen und Patiente über die möglichen finanziellen Auswirkungen eines ausserkantonalen Spitalaufenthalts zu informieren und ggf. eine Kostengutsprache einzuholen. Die vom Kontansarztamt (KAA) bearbeitete Kostengutsprache wird erteilt, wenn für  die ausserkantonale Behandlung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder wenn es sich um einen Notfall handelt. Wird eine Kostengutsprache gewährt, ist die vollständige Rückerstattung der Spitalkosten garantiert.

Der Kanton Freiburg wird im Laufe Jaunuar 2012 eine neue Spitalliste mit den verschiedenen Leistungen herausgeben. Im Moment dienen die aktuelle Spitalliste, sowie die negative Liste (siehe unten zum herunterladen) als Referenzdokumente.

Download

  • Neue Spitalfinazierung - Medienmitteilung

    PDF (77 kb)
  • Neue Spitalfinanzierung : FAQ

    PDF (76 kb)
  • Spitalaufenthalte ausserhalb des Kantons Freiburg : Was Sie wissen müssen!

    PDF (179 kb)
  • Ausserkantoanle Hospitalisationnen - für Patienten steht viel auf dem Spiel

    PDF (1954 kb)
  • Ausserkantonale Hospitalisationnen - Steht viel auf dem Spiel ab 1.01.2012

    PDF (68 kb)