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Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik ausserkantonale Spitalaufenthalte der Internetseite des Amt für Gesundheit.
Ausserkantonale Spitalaufenthalte
Die neue Spitalfinanzierung, die am 1. Januar 2012 eingeführt wird, ermöglicht die "freie Spitalwahl" in der ganzen Schweiz. Um nicht von unvorhergesehenen Zusatzkosten überrascht zu werden, sollten die Patientinnen und Patienten verschiedene Einschränkungen und Besonderheiten beachten. Je nach dem ist nämlich die Übernahme der Spitalkosten durch die Grundversicherung nicht immer garantiert.
Der behandelnde Arzt oder die Spitalärztin haben ihre Patientinnen und Patiente über die möglichen finanziellen Auswirkungen eines ausserkantonalen Spitalaufenthalts zu informieren und ggf. eine Kostengutsprache einzuholen. Die vom Kontansarztamt (KAA) bearbeitete Kostengutsprache wird erteilt, wenn für die ausserkantonale Behandlung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder wenn es sich um einen Notfall handelt. Wird eine Kostengutsprache gewährt, ist die vollständige Rückerstattung der Spitalkosten garantiert.
Der Kanton Freiburg wird im Laufe Jaunuar 2012 eine neue Spitalliste mit den verschiedenen Leistungen herausgeben. Im Moment dienen die aktuelle Spitalliste, sowie die negative Liste (siehe unten zum herunterladen) als Referenzdokumente.
Download
-
Neue Spitalfinazierung - Medienmitteilung
PDF (77 kb) -
Neue Spitalfinanzierung : FAQ
PDF (76 kb) -
Spitalaufenthalte ausserhalb des Kantons Freiburg : Was Sie wissen müssen!
PDF (179 kb) -
Ausserkantoanle Hospitalisationnen - für Patienten steht viel auf dem Spiel
PDF (1954 kb) -
Ausserkantonale Hospitalisationnen - Steht viel auf dem Spiel ab 1.01.2012
PDF (68 kb)
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Kostengutsprache PDF (167 kb)
- Liste der Spitäler PDF (86 kb)
- Verordnung vom 3.04.2012 über die Referenztarife der Spitäler und Geburtshäuser PDF (48 kb)
- Verordnung vom 4. Juli 2011 - Behandlungskosten bein einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt PDF (35 kb)
