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Auftrag
Auftrag
Hauptaufgabe des Amtes für Gesetzgebung (GeGA) ist es, allgemein auf die Einheitlichkeit und die Qualität der freiburgischen Gesetzgebung zu achten. Zu diesem Zweck unterstützt das GeGA die Direktionen bei der Ausarbeitung ihrer Erlassentwürfe und stellt es gesetzestechnische Richtlinien auf.
Es erarbeitet ferner die Texte der allgemeinen Gesetzgebung. So hat es das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) und das Grossratsgesetz (GRG) ausgearbeitet.
Ausserdem verwaltet es die Nachführung der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) und betreibt die Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF).
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Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht 2010
PDF (83 kb)
