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Willkommen beim Amt für Gesetzgebung!
Hauptaufgabe des Amtes für Gesetzgebung (GeGA) ist es, allgemein auf die Einheitlichkeit und die Qualität der freiburgischen Gesetzgebung zu achten. Zu diesem Zweck unterstützt das GeGA die Direktionen bei der Ausarbeitung ihrer Erlassentwürfe und stellt es gesetzestechnische Richtlinien auf.
Es erarbeitet ferner die Texte der allgemeinen Gesetzgebung. So hat es das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) und das Grossratsgesetz (GRG) ausgearbeitet.
Ausserdem verwaltet es die Nachführung der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) und betreibt es die Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF).
Nota bene
- Das GeGA gibt Privatpersonen keine Auskünfte über die Anwendung der Gesetzgebung in einem konkreten Fall.Das GeGA verkauft keine Gesetzestexte; diese können beim Drucksachenverkauf telefonisch (+41 26 305 10 83) oder online bestellt werden.
