Gesetzestechnische Richtlinien
Die gesetzestechnischen Richtlinien (GTR) sollen insbesondere die fachtechnischen Zuständigkeiten klären, die «gute Praxis» festlegen und die Darstellung der Erlasse harmonisieren, die in den amtlichen Publikationsorganen für die Gesetzgebung erscheinen, was die Weiterverwendung der Dateien in den verschiedenen Phasen der Erarbeitung der Erlasse erleichtert.
Die GTR sind nach einer systematischen Klassifikation gegliedert; ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einschlägigen Abschnitte.
Sie sind noch nicht an die neue Kantonsverfassung und deren Umsetzung in der Gesetzgebung sowie an das Reglement über die Ausarbeitung der Erlasse (AER, SGF 122.0.21) angepasst. Die darin ausgedrückten Grundsätze sind aber nach wie vor gültig, auch wenn ihre Rechtsgrundlage in manchen Fällen geändert hat.
Sachregister
Das Sachregister ist noch nicht erstellt. Bis es so weit ist, benutzen Sie bitte die Klassifikation oder wenn nötig die Funktion "Suchen" oben auf dieser Seite.
Link Intern
- GTR A Einführung
- GTR B Planung und Kontrolle der Rechtsetzungsabläufle
- GTR C Texterfassung und -formatierung
- GTR D Ausarbeitung - allgemeine Grundsätze
- GTR E Ausarbeitung - Erlassbestandteile
- GTR F Ausarbeitung - besondere Richtlinien
- GTR G Veröffentlichung und Information
- GTR J Beispiele und besondere Richtlinien
