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Eidgenössische Gewährleistung von Artikel 68 Abs. 2 der Verfassung
Durch Beschluss vom 8. Juni 2010 (BBl 2010 4365) hat die Bundesversammlung Artikel 68 Abs. 2 der Verfassung die eidgenössische Gewährleistung erteilt.
Diese Verfassungsbestimmung, die in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 angenommen wurde, sieht vor, dass der Staat Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen ergreift.
Der Projektleiter
