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Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren
Seit dem 1. Januar 2011 kann in einem laufenden Zivil- oder Strafverfahren eine Mediation durchgeführt werden. Mediatorinnen und Mediatoren, die im Rahmen von Gerichtsverfahren ein solches Amt ausüben möchten, müssen in das Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren eingetragen sein. Dieses Register kann weiter unten heruntergeladen werden.
In diesem Register finden Sie die notwendigen Angaben zu den jeweiligen Personen sowie gegebenenfalls die Präzisierung ihrer Bezeichnung als Familienmediatorin oder –mediator im Sinne von Artikel 126 Abs. 3 des Justizgesetzes durch die Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen (letzte Kolonne des Registers).
Ebenfalls finden Sie darin eine Information über die von jeder Person angebotenen verschiedenen Fachbereiche der Mediation.
Zu bemerken ist, dass die Angabe der angebotenen Mediationsfachbereiche informativen Charakter aufweist und unter der eigenen Verantwortung jeder Mediatorin und jedes Mediators erfolgt. Eine Haftung der Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen ist ausgeschlossen.
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Register der vereidigten Mediatorinnen und Mediatoren
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