Leistungen

Das Amt für Berufsbildung (BBA) erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Management: strategische Führung in Zusammenarbeit mit allen Partnern, insbesondere mit den Personen in Ausbildung, den Unternehmen, den Organisationen der Arbeitswelt und den Gemeinwesen und den unterstellten Ausbildungsstätten;
  • Bildung: Aufsicht sowie administrative und pädagogische Dienstleistungen für alle Berufsbildungswege;
  • Finanzen: Überwachung und Verwaltung der Kostenzentren des Staats, der Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums (VKBZ), der Investitionen und Infrastrukturen sowie der finanziellen Beiträge an die überbetrieblichen Kurse und die Weiterbildungskurse;
  • Personal: Planung, Verwaltung und Entwicklung des Personals in Übereinstimmung mit den administrativen und pädagogischen Bedürfnissen aller Aufgabenbereiche des BBA.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des BBA sind folgende:

  • Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG)
  • Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV)
  • Verordnung vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität
  • Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo)
  • Berufsbildung - 420
  • Schul- und Berufsberatung - 413.1
  • Interprofessionnelles Weiterbildungszentrum Granges-Paccot (IWZ) - 423
  • Erwachsenenbildung - 45
  • Finanzhaushalt des Staates - 610
  • Subventionen - 616
  • Vereinigung des kantonalen Berufsbildungszentrums Freiburg (VKBZ) - 423
  • Familienzulagen - 836
  • Öffentliches Beschaffungswesen - 122.91
  • Geschäftsführung der Restaurants des Staates - 122.97
  • Stipendien und Ausbildungsdarlehen - 44
  • Staatspersonal - 122.7
  • Lehrpersonal – 415
  • Datenschutz - 17