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Leistungen
Das Amt für Berufsbildung (BBA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Management: strategische Führung in Zusammenarbeit mit allen Partnern, insbesondere mit den Personen in Ausbildung, den Unternehmen, den Organisationen der Arbeitswelt und den Gemeinwesen und den unterstellten Ausbildungsstätten;
- Bildung: Aufsicht sowie administrative und pädagogische Dienstleistungen für alle Berufsbildungswege;
- Finanzen: Überwachung und Verwaltung der Kostenzentren des Staats, der Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums (VKBZ), der Investitionen und Infrastrukturen sowie der finanziellen Beiträge an die überbetrieblichen Kurse und die Weiterbildungskurse;
- Personal: Planung, Verwaltung und Entwicklung des Personals in Übereinstimmung mit den administrativen und pädagogischen Bedürfnissen aller Aufgabenbereiche des BBA.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des BBA sind folgende:
- Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG)
- Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV)
- Verordnung vom 30. November 1998 über die Berufsmaturität
- Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo)
- Berufsbildung - 420
- Schul- und Berufsberatung - 413.1
- Interprofessionnelles Weiterbildungszentrum Granges-Paccot (IWZ) - 423
- Erwachsenenbildung - 45
- Finanzhaushalt des Staates - 610
- Subventionen - 616
- Vereinigung des kantonalen Berufsbildungszentrums Freiburg (VKBZ) - 423
- Familienzulagen - 836
- Öffentliches Beschaffungswesen - 122.91
- Geschäftsführung der Restaurants des Staates - 122.97
- Stipendien und Ausbildungsdarlehen - 44
- Staatspersonal - 122.7
- Lehrpersonal – 415
- Datenschutz - 17
