Auftrag

Das Amt für Berufsbildung (BBA) hat den Auftrag, die Berufbildungspolitik im Bereich der beruflichen Grundbildung, der berufsorientierten Weiterbildung und der höheren Berufsbildung zu entwickeln und umzusetzen. Es überwacht diese im Sinne einer Begleitung und Betreuung nach den Bestimmungen des Bundesrechts, der interkantonalen Vereinbarungen und des Kantonsrechts und ist für die damit verbundene Kommunikation zuständig.