Sie erlaubt, das nötige Know-how in der Ausübung eines Berufes umgehend nach Abschluss und nach Erhalt des erworbenen Titels dieser Ausbildung anzuwenden. Sie kann durch eine eidgenössische Berufsmaturität (EBM) mit Vertiefung des Faches Allgemeinbildung vervollständigt werden. Auch besteht im Anschluss an diese Grundbildung die Möglichkeit, Ausbildungen auf höherem Niveau weiter zu verfolgen. Sie befindet sich auf der Sekundarstufe II des schweizerischen Bildungssystems.
Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo) und ihr Ausbildungsplan stellen das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung dar. Diese Verordnungen fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Sie umschreiben:
- Ausbildungsprogramme in den drei Bildungsinstitutionen
- die Struktur der beruflichen Grundbildung
- die Art und Durchführung des Qualifikationsverfahrens
- die Organisation, die Gliederung und die Dauer der überbetrieblichen Kurse
Detaillierte Informationen sind als Merkblätter verfügbar.
