Für besonders befähigte oder vorgebildete Personen kann die Dauer der beruflichen Grundbildung angemessen verkürzt werden.
Zuzätzlich kann eine Dispens vom Besuch des beruflichen Unterrichts sowie vom Ablegen einzelner Fächer an den Examen gewährt werden.
Vereinfachte Verfahrensweise in 3 Schritten:
- Sie lassen uns den Antrag mit den nötigen Unterlagen vor Lehrbeginn zukommen
- Unser Amt unterbreitet Ihren Antrag der betreffenden Lehraufsichtskommission für ein Gutachten
- Unser Amt oder die beauftragte Berufsfachschule teilt Ihnen den Entscheid mit
