Der- oder diejenige, welche die obligatorische Schulzeit absolviert hat und mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich um eine Lehrstelle für eine 2-jährige berufliche Grundbildung bewerben. Der Abschluss eines Lehrvertrags geht der Ausbildung voraus.

Die Entscheidung, eine 2-jährige berufliche Grundbildung zu absolvieren, ist Sache der Vertragsparteien. Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Jugendlichen diejenige berufliche Grundbildung wählen, die ihren Fähigkeiten entspricht, aber auch so anspruchsvoll als möglich ist.

Die folgende Check-Liste hilft den Vertragsparteien, den richtigen Bildungsgang zu wählen:

Haben Sie Ihre Fähigkeiten getestet ? / Haben Sie die Fähigkeiten des/der Kandidaten/in getestet um seine/ihre Stärken und Schwächen bezüglich der Anforderungen des gewählten Berufes zu kennen?

Ist Ihnen bewusst, dass es eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung für das Berufsfeld gibt, das Sie interessiert / das Sie vertreten?

Sind Sie darüber informiert, dass die Ausbildung, für welche Sie sich entschieden haben / die Sie anbieten, mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abschliesst, währenddem für die 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung ein eidgenössisches Fährigkeitszeugnis ausgehändigt wird ?

Denken Sie, dass eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung Ihnen / Ihrem Kandidaten schulische oder praktische Schwierigkeiten bereiten würde?

Haben Sie an eine Vorlehre gedacht, insbesondere um schulische Defizite auszugleichen?

Kennen Sie die Möglichkeiten zur Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen beruflichen und vorberuflichen Bildungswegen?

Ein schweizerischer Leitfaden und ein Merkblatt werden Sie in Ihren Überlegungen unterstützen. Unser Amt und/oder das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (ABE) stehen Ihnen für zusätzliche Informationen oder Ratschläge gerne zur Verfügung.