Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer physischen und psychischen Entwicklung. (Art.1 ArGV 5). Ab der Volljährigkeit und trotz dessen Status, haben die Lernenden den gleichen Schutz wie die Erwachsenen.
 
Eine Übersicht nach Altersklasse hilft Ihnen von den verschiedenen Elementen der folgenden Themen Kenntnis zu nehmen :

Nacht- und Sonntagsarbeit
Arbeits- und Ruhezeit
Besondere Aktivitäten 

Arbeitsrechtliche Grundlagen für Lernende in der beruflichen Grundbildungadf

 

Im Weiteren ist ebenfalls am 1. Januar 2008 eine Verordnung des EVD über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung in Kraft getreten.

Andere Informationsquelle :

Arbeitsinspektorat
Kommentar des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO)
Informationsbroschür Jugendliche bis 18 Jahre