Freikurse werden von den Berufsfachschulen als Ergänzung zum Pflichtunterricht angeboten. Freikurse können berufsbezogene oder allgemein bildende Themen zum Inhalt haben.

 

Freikurse werden während der Arbeitszeit und in der Freizeit angeboten. Die Lernenden, die im Betrieb und in der Berufsfachschule ausreichende Leistungen erbringen, können Freikurse besuchen. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freikurse auch in die Arbeitszeit fallen, ohne dass der lernenden Person Lohnabzüge gemacht werden dürfen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeiten entscheidet unser Amt.