Die obligatorische schulische Bildung besteht aus einem allgemein bildenden und einem beruflichen Unterricht und Sport. Sie wird ergänzt durch Stütz- und Freikurse.

 

Für den Besuch der obligatorischen schulischen Bildung darf der lernenden Person kein Lohnabzug vorgenommen werden. Der obligatorische Unterricht ist unentgeltlich.

 

Ueber den obligatorischen schulischen Unterricht wird semesterweise ein Zeugnis abgegeben. Fällt die obligatorische schulische Bildung aus, so hat die lernende Person im Betrieb zur Arbeit zu erscheinen.

 

Auf Gesuch hin kann die lernende Person vom Besuch einzelner Fächer befreit werden, wenn sie sich über eine gleichwertige oder höhere Bildung ausweist.

 

Die lernenden Personen (Lernende – Zuhörerschaft usw.) besuchen den Berufsschulunterricht in einer der untenstehenden Schule :

 

Gewerbliche und Industrielle Berufsfachschule Freiburg (GIBS)

Kaufmännische Berufsfachschule Freiburg (KBS)

Ecole professionnelle artisanale et commerciale Bulle (EPAC) - französisch

Berufsfachschule Soziales - Gesundheit Grangeneuve - Posieux (ESSG)

Lehrwerkstätte Freiburg (LWF)

 

Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg Grangeneuve - Posieux (LIG)

 

Centre de formation professionnelle et sociale du Château de Seedorf Noréaz (CFPS) - französisch

Spezialisierte Berufsausbildungsstätte - Foyer-St-Joseph Courtepin (CFPS)

Institut pour la formation scolaire, professionnelle et sociale « Les Peupliers » Oberried

 

Centre de Préformation Professionnelle - Foyer St-Etienne Grolley
 

 - französisch

SeMo, Association REPER - französisch

SeMo Intervalle - französisch

MoSe DeStarts 

 

Sollte das Kursangebot vom Kanton nicht gewährleistet werden, (unzureichende Schülerzahl, Sonderausstattungen, usw.), besuchen die Lernenden den Berufsschulunterricht in interkantonalen Klassen ausserhalb des Kantons Freiburg.