Forstliche Infrastrukturen

sff_themes_foret_infrastructures Neubau eines Waldwegs. Wichtig bei der Linienführung ist die optimale Anpassung an das Gelände, um Eingriff und Kosten zu minimieren. Die offenen Böschungen werden sehr bald einwachsen (Le Mouret FR, 2008)

Forstliche Infrastrukturen

Zu den forstlichen Infrastrukturen gehören in erster Linie Waldwege und Betriebsgebäude, aber auch gewisse Schutzbauten gegen Naturgefahren. Solche Anlagen sind über sehr lange Zeiträume entstanden. Da sie zudem Tiefbau und Hochbau betreffen und verschiedensten Werkeigentümer gehören, sind zuverlässige und aussagekräftige Inventare nur beschränkt vorhanden.

Eine grobe Abschätzung der entsprechenden heutigen Werte und Mengen ist für den Kanton Freiburg trotzdem möglich:

Eine grobe Abschätzung der entsprechenden heutigen Werte und Mengen ist für den Kanton Freiburg trotzdem möglich:

Waldstrassen und Waldwege  Fr. 300 - 400 Mio.
Betriebsgebäude  Fr. 30 - 50 Mio.   
Schutzbauten und -massnahmen  Fr. 30 - 40 Mio.

 

Die Waldstrassen und -wege sind hier am wichtigsten, weil ohne diese weder die Nutzung der Ressource Holz noch die Pflege von Schutzwäldern möglich wären.

Waldstrassen sind 2.8 bis 3.5 m breit, nur einspurig befahrbar und weisen maximale Längsgefälle von 12-14% auf. Dank kleiner Kurvenradien sind sie dem Gelände optimal angepasst und verfügen meist über einen Naturbelag. Insbesondere in den Voralpen mit viel Niederschlag werden steile Wege aber auch mit einem Hartbelag versehen, was gegen Erosion schützt und den Unterhalt stark reduziert.

Beispiel einer Holzbrücke im Wald Beispiel einer Holzbrücke im Wald

Im Kanton Freiburg ergibt eine grobe Schätzung rund 1'400 km Waldstrassen. Bei einer Waldfläche von 40'000 ha ergibt dies durchschnittlich 35 Laufmeter pro Hektare (Mittelland: 58.1 m/ha, Voralpen: 16.6 m/ha). Im Zeitraum von 1980 bis 2000 wurden etwas weniger als 80 km Neubauten erstellt. Man geht davon aus, dass damit die wichtigsten Infrastrukturen gebaut sind und die knappen Mittel in die Erhaltung des bestehenden Strassennetzes investiert werden können.

Seit 1991 ist das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen für nicht forstliche Zwecke durch die Bundesgesetzgebung verboten. Von der Durchsetzung dieses Verbots profitieren nicht nur frei lebende Tiere und Pflanzen, sondern die gesamte Bevölkerung, welche das freie Zutrittsrecht zum Wald für verschiedenste Zwecke (Erholung, Sport, Sammeln, etc.) nutzen kann.