Navigation principale.
- Homepage WALDA
- Aktuelles
- Unsere Wälder
- Über uns
-
Wald
Navigation secondaire de Wald
- Freizeit und Erholung
- Internationales Jahr des Waldes
- Spektakuläre Bäume
- Biodiversität im Wald
-
Walderhaltung
Navigation secondaire de Walderhaltung
- Waldbewirtschaftung
- Freiburger Wald
- LFI 3
- Forstliche Infrastrukturen
- Holzverwendung
- Der forstliche Arbeitsmarkt
- Waldberufe
- Waldplanung
- Waldeigentum
- Stürme und Wald
- Naturgefahren
- Fauna
- Nützliche Informationen
- Pressemitteilungen
- Links
- Adressverzeichnis
Walderhaltung
Die Walderhaltung hat zum Ziel, die Waldfläche zu erhalten und den Wald vor äusseren Einwirkungen zu schützen.
Die wichtigsten Themen der Walderhaltung sind:
Begriff des Waldes, Waldfeststellung
Das Bundesgesetz über den Wald definiert den Wald als "Fläche, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann". Dazu gehören auch Weidwälder, Wytweiden, Selven, Waldstrassen und andere Bauten im Wald, Blössen sowie Grundstücke, für die eine Aufforstungspflicht besteht.
Die Feststellung der Flächen, die als Wald angesehen werden, wird durch das Amt für Wald, Wild und Fischerei ausgeführt. Diese Prozedur kann auf Antrag eines Grundstückeigentümers (Waldfeststellung), auf Verlangen des Forstdienstes für eine unerlaubte Baute oder Beeinträchtigung, während einer neuen Vermessung oder einer Revision des Nutzungsplans erfolgen.
