Der Auftrag des Amts für Wald, Wild und Fischerei
Der Auftrag des Amts für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) ist die Umsetzung, Beratung, Information, Überwachung und Kontrolle im Rahmen der verschiedenen Gesetze über unsere natürliche Umwelt (Wald und Schutz vor Naturereignissen, Jagd sowie Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume, Fischerei) sowie die verschiedenen Vollzugsbestimmungen in diesem Bereich.
Leistungen
Das Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Erhaltung der Wälder;
- biologische Vielfalt im Wald;
- Schutz vor Naturgefahren;
- Holzproduktion und –verwendung, Waldbewirtschaftung;
- Freizeit und Erholung im Wald;
- aquatische Fauna und Fischerei;
- terrestrische Fauna und Jagd;
- Berufsbildung;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Erarbeitung von Planungs- und Bewirtschaftungsgrundlagen;
- Verwaltung der Staatswälder und andere vom WaldA bewirtschaftete Güter.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des WaldA sind folgende:
- Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG);
- Gesetz vom 14. November 1996 über die Jagd sowie den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (JaG);
- Gesetz vom 15. Mai 1979 über die Fischerei.
