Zielsetzungen - Schutz vor Naturgefahren

Definition

  • Durch Präventionsmassnahmen werden Gefahren (wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Sturzprozesse, Überschwemmungen, Murgänge) oder deren Folgen begrenzt.

Prioritäre Ziele

  • In Siedlungen und Infrastrukturen mit Öffentlichkeitscharakter wird ein Sicherheitsniveau erreicht, dass dem allgemeinen schweizerischen Standard entspricht.
  • Die für die Berücksichtigung der Naturgefahren in der Raumplanung nötigen Referenzen sind verfügbar, akzeptiert und werden so weit als möglich in den OP und den OPD umgesetzt.
  • Die Finanzierung und die Umsetzung unabdingbarer Schutzmassnahmen sowie der Unterhalt von Schutzwäldern sind gewährleistet.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in diesem Bereich ist Realität.

Umsetzung und Koordination

  • Die Eigentümer setzen Massnahmen zum Unterhalt von Schutzwäldern als « natürliche Schutzbauten » um.
  • Planung und Umsetzung von Schutzbauten und technischen Massnahmen.
  • Innerhalb des WaldA Zusammenarbeit mit dem Produkt terrestrische Fauna und Jagd (z.B. Verbreitung des Hirsches).
  • Ausarbeitung von Grundlagen und Berücksichtigung der Aspekte der Naturgefahren bei der Raumplanung.
  • Mitwirkung bei organisatorischen Massnahmen (Vorbereitung von Interventionsmassnahmen im Notfall).
  • Die territorialen Organe des Amts (Forstkreise, Forstreviere) übernehmen Beratungs-, Informations- und Begleitfunktionen, lancieren Projekte, und übernehmen gewisse dringliche Interventionsmassnahmen.
  • Die Koordination mit anderen Dienststellen, namentlich dem BRPA, dem SGeW und der NGK, ist unerlässlich. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (MBSA), der Feuerwehr und verschiedenen Dienststellen des Bundes kann sich als nötig erweisen.

Kritische Faktoren

  • Finanzielle Unterstützung für die Umsetzung. Grundsätzlich wird das Produkt von Bund und Kanton subventioniert. Die vom Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen 2008–2011 festgelegten pauschalen Beiträge zum Unterhalt der Schutzwälder decken die tatsächlichen Kosten für die Schutzwaldpflege nicht.
  • Für gewisse Massnahmen gibt es nur einen kantonalen Beitrag.
  • Was die finanzielle Unterstützung betrifft, so werden für die Unterhaltsarbeiten an « Schutzwäldern » am meisten Mittel zur Verfügung gestellt. Einen Beitrag zu erhalten, der das Defizit abdeckt, stellt für den Waldeigentümer in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Kriterium dar, um Massnahmen im öffentlichen Interesse umzusetzen.