Definition
- Erteilung des Jagdrechts (Staatsregal), um die Tierbestände nachhaltig zu nutzen, die reguliert werden müssen und können.
Empfänger
- Jäger, Bevölkerung, Behörden.
Ziele
- Dafür sorgen, dass Interessierte, welche die Gesetzesvorschriften erfüllen, ein Jagdrecht erhalten und über die vorgeschriebenen Scheine verfügen.
- Festlegung der qualitativen, quantitativen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen, unter denen die Jagd notwendig oder möglich ist (Bedingungen für die Ausübung der verschiedenen Jagdformen); den zuständigen Behörden entsprechende Vorschläge unterbreiten und für die Ausführung ihrer Beschlüsse sorgen. Statistische Angaben erheben und auswerten.
