Definition

  • Erteilung des Jagdrechts (Staatsregal), um die Tierbestände nachhaltig zu nutzen, die reguliert werden müssen und können.

Empfänger

  • Jäger, Bevölkerung, Behörden.

Ziele

  • Dafür sorgen, dass Interessierte, welche die Gesetzesvorschriften erfüllen, ein Jagdrecht erhalten und über die vorgeschriebenen Scheine verfügen.
  • Festlegung der qualitativen, quantitativen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen, unter denen die Jagd notwendig oder möglich ist (Bedingungen für die Ausübung der verschiedenen Jagdformen); den zuständigen Behörden entsprechende Vorschläge unterbreiten und für die Ausführung ihrer Beschlüsse sorgen. Statistische Angaben erheben und auswerten.