Terrestrische Fauna und Jagd
Die folgende Informationen betreffen die wildlebende terrestrische Fauna gemäss der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung über Säugetiere und Vögel, ohne Berücksichtigung von anderen Tieren. Letztere – insbesondere die Insekten, Amphibien, Reptilien, insektenfressende Säugetiere und Nagetiere sowie Fledermäuse – sind in der Gesetzgebung über den Naturschutz enthalten. Das Gesetz über die wildlebenden Tiere und Vögel betrifft deshalb folgende Tiere: alle Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen.
- Kontakt - Sektor Terrestrische Fauna und Jagd
- Kontakt - Wildhütter
Für zusätzliche Informationen zur Fauna im Allgemeinen siehe:
