Reform der Sonderpädagogik

Ausgangslage

Bis am 31. Dezember 2007 finanzierte die Invalidenversicherung alle Massnahmen für die Schulung und Betreuung behinderter Kinder. Eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die das Schweizer Volk am 28. November 2004 gutgeheissen hat, hat diese Kompetenz den Kantonen übertragen. Der Kanton Freiburg ist wie die anderen Kantone somit ab 1. Januar 2008 für die Finanzierung und die Verwaltung der Sonderschulung verantwortlich.

Die Sonderschulung umfasst sowohl die Schulung behinderter Kinder im Internat oder Externat sowie in der Regelschule wie auch alle anderen Massnahmen, die dazu dienen, das Kind auf die Schule vorzubereiten oder es im Laufe der Schulzeit zu begleiten, wie die so genannten pädagogisch-therapeutischen Massnahmen Frühberatung, Logopädie und Psychomotoriktherapie.

Interkantonale Zusammenarbeitsvereinbarung für Sonderpädagogik

Die Koordination dieses Transfers wurde der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) übertragen, welche eine interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik erarbeitet hat. Diese Vereinbarung schafft zum ersten Mal einen gesamtschweizerischen Rahmen der Sonderschulung, der das Grundangebot und einheitliche Terminologie,  Qualitätsstandards und Bedürfnisabklärungsverfahren (in Vorbereitung) festlegt. Darin sind die Grundsätze Integration in der Regelschule, Unentgeltlichkeit des Unterrichts und Beteiliung der Eltern am Entscheid verankert. Die Vereinbarung und zwei ihrer Anhänge (Terminologie und Qualitätsstandards) wurden am 25. Oktober 2007 von der EDK verabschiedet. Sie liegt nun den Kantonen zur Ratifizierung vor.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EDK

Kantonales Konzept

Um diese Reform vorzubereiten, hatten die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) und die EKSD im September 2006 eine Arbeitsgruppe beauftragt. Für die Verwaltung der Sonderschulung hat die Arbeitsgruppe (ihr Auftrag kann auf der Seite heruntergeladen werden) in ihrem Schlussbericht die Schaffung eines neuen Amts bei der EKSD empfohlen. Der Staatsrat hat dies im Laufe seiner Sitzung vom 5. September 2007 gutgeheissen. Dieses Amt wurde Amt für Sonderpädagogik (SoA) benannt. Es hat seinen Betrieb am 1. Januar 2008.

Die NFA-Gesetzgebung sieht eine Übergangsfrist von 3 Jahren ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 vor. In dieser Zeit sind für die Gewährung der Sonderschulmassnahmen die bisherigen Bedingungen anwendbar. In der Übergangsfrist müssen die Kantone ein kantonales Konzept ausarbeiten. Die EKSD, die für die Erarbeitung dieses Konzepts verantwortlich ist, hat eine neue Arbeitsgruppe gebildet (ihr Auftrag kann auf der Seite heruntergeladen werden). Ihr gehören 26 Personen an (Liste der Mitglieder kann rechts heruntergeladen werden), und sie wird von Staatsrätin Isabelle Chassot präsidiert. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 12. Dezember 2007 aufgenommen. Ihre Arbeiten werden bis Ende 2009 dauern.