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Die UVP ist ein Planungsinstrument für die Vermeidung projektbedingter Umweltbelastungen, dank welchem die zuständigen Behörden bei der Entscheidfindung über ein Projekt den Umweltschutz bewusst miteinbeziehen können. Dieser vorsorgliche Umweltschutz wird über die Bestimmung der wahrscheinlichen projektbedingten Umweltbelastungen und die daraus resultierende Festlegung von Schutzmassnahmen zu deren Reduktion auf ein akzeptables (gesetzeskonformes) Mass erreicht.
Man unterscheidet verschiedene Arten von Massnahmen :
- Umweltschutzmassnahmen, welche die direkten Umwelteinwirkungen des Projekts reduzieren (Beispiel: Lärmschutzwand);
- Kompensationsmassnahmen, dank welchen bestimmte negative Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt kompensiert werden können (Beispiel: Errichtung eines Feuchtbiotops);
- Begleitmassnahmen, mit welchen die Betriebsszenarien des Projektes beeinflusst werden können (Beispiel: Verkehrsbeschränkungen innerhalb einer Agglomeration, welche die Realisierung einer Umfahrungsstrasse vorsieht);
- raumplanerische Massnahmen.
Wie wird ihre Realisierung gewährleistet ?
Indem die zuständige Behörde die Baubewilligung oder anderweitig notwendige Genehmigung für ein Projekt erteilt, wird die Realisierung der projektintegrierten und in den verschiedenen Gutachten der betroffenen Dienststellen verlangten Massnahmen obligatorisch (sofern letztere im Entscheid übernommen werden). Im Allgemeinen definiert der UVB die projektintegrierten Massnahmen in sogenannten Faktenblättern, in welchen für jede Massnahme das Ziel, die gesetzliche Grundlage, die Bewirtschaftung und der Unterhalt usw. festgelegt werden.
Der Bauherr ist dafür zuständig, dass mit der Realisierung des Projektes auch die Umweltschutzmassnahmen und Bedingungen der verschiedenen Bewilligungen umgesetzt werden. Für Grossprojekte hat der Bauherr in Eigenregie dafür zu sorgen, dass ein Fachbüro zur Durchführung einer sogenannten ökologischen Baubegleitung beauftragt wird. Dessen erste Aufgabe besteht in der Vorbereitung der Submissionen für die Betriebe, die die Arbeiten ausführen werden. Dabei erfasst das Fachbüro alle projektintegrierten Massnahmen und Bedingungen der Bewillligungen und „übersetzt“ diese für die betroffenen Unternehmen. Sobald die Aufträge erteilt sind, übernimmt das Fachbüro die Rolle eines Verantwortlichen für die ökologische Baubegleitung, welcher die korrekte Realisierung der Massnahmen überwacht und die Umweltfachstellen über den Fortgang der Arbeiten auf dem laufenden hält und sie über allfällige Änderungen informiert. Diese allseits akzeptierte Praxis ist in die kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verfahren (UVPVV) eingeflossen und dient der fachlich korrekten Umsetzung der Massnahmen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten kontrolliert die zuständige Behörde, ob die Schutzmassnahmen realisiert wurden, indem sie eine ökologische Bauabnahme durchführt.
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen der Baubewilligung legt die zuständige Behörde die Massnahmen zur Behebung der problematischen Situation fest.
Um darzustellen, wie die UVP Bauprojekte signifikant und konkret beeinflusst bzw. bezüglich der Umwelt optimiert, laden das AfU und das Autobahnamt Sie ein, folgende interaktive Homepage (leider nur in französischer Sprache verfügbar) zu besuchen, die Sie in den freiburgischen Broyebezirk führt : Tracé : l'environnement et l'autoroute
