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Massnahmenplan
Bei übermässiger Luftbelastung verpflichtet das Bundesgesetz über den Umweltschutz die Kantone, die nötigen Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen zu treffen und für die betroffenen Regionen Sanierungspläne auszuarbeiten. Der Staatsrat hat deshalb am 8. Oktober 2007 einen neuen Massnahmenplan Luftreinhaltung genehmigt, welcher die Pläne aus den 90iger Jahren ersetzt hat.
Download
-
Massnahmenplan Luftreinhaltung
PDF (2612 kb) -
Massnahmenplan – Erfolgskontrolle 2010
PDF (1612 kb)
