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Industrie und Gewerbe
Der Kanton Freiburg zählt nahezu 4'000 gewerbliche und industrielle Betriebe, hauptsächlich KMU, und eine hohe Anzahl von öffentlichen Restaurationsbetrieben. Industrie und Gewerbe haben oft einen grossen Wasserbedarf in den verschiedenen Produktionsstufen oder während den Wasch- oder Reinigungsvorgängen. Aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer Qualität und ihrer Abflussdynamik unterscheiden sich die Industrie- und Gewerbeabwasser erheblich vom häuslichen Abwasser.
Jede Branche erzeugt spezifische Abwässer. Diese können verschiedene Substanzen enthalten, deren Belastung es nicht erlaubt eine Einleitung in eine öffentliche Kanalisation ohne weiteres vorzunehmen (Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, halogenierte Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Fette und Öle, Schwebstoffe). Diese Stoffe können die Abwasseranlagen beschädigen oder den Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) stören. Es ist daher notwendig diese an der Quelle zurückzuhalten indem Einrichtungen für die Vorbehandlung des Abwassers installiert werden. Die Art der Abwasserbehandlung wird meistens individuell abgeklärt.
Das Amt für Umwelt vergewissert sich mittels Analysen, die durch private Labors durchgeführt werden und deren Kosten zu Lasten der Betriebe fallen, dass diese Abwässer, beim Verlassen dieser Einrichtungen, die rechtlichen Vorschriften, namentlich die in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Werte einhalten.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Die erforderlichen Bewilligungen in Sachen Gewässerschutz erteilen.
- In Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Kontrolle und Sanierung der industriellen und gewerblichen Betriebe unter dem Aspekt des Gewässerschutzes sorgen.
- Die Verwaltung und Behandlung von Baustellenabwasser prüfen, die mit dem Rohbau bei Konstruktionen und beim Hoch- und Tiefbau verbunden sind.
- Die Ergebnisse der Industrieabwasseranalysen interpretieren und die Belastung mit organischen Schadstoffen ermitteln.
- Technische Untersuchungen anlässlich einer Verschmutzung aus gewerblicher oder industrieller Herkunft durchführen und die Fälle von Gewässerverschmutzung der Staatsanwaltschaft melden.
- Gemeinden, Architekten, Ingenieure und Privatpersonen beraten.
