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Die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind Schadstoffe, die bei der Verbrennung von organischem Material unter sauerstoffarmen Verhältnissen (unvollständige Verbrennung) entstehen. Diese Stoffgruppe ist schlecht abbaubar, für Wasserorganismen toxisch und reichert sich in der Nahrungskette an. Einige dieser Stoffe, wie das in verschiedenen bitumenhaltigen Produkten enthaltene Benzo(a)pyren, sind für den Menschen krebserregend.
Eisenbahnschwellen
Am 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat die erlaubte Zusammensetzung von Holzschutzmitteln neu geregelt: Der Gehalt von problematischen Stoffen in diesen Ölen wurde gesenkt und der Verkauf von gebrauchten Eisenbahnschwellen an Privatpersonen untersagt. Mit diesen neuen Bestimmungen kann der Eintrag krebserzeugender Stoffe in die Umwelt verringert werden, und es wird zudem dafür gesorgt, dass dieses stark belastete Material gesetzeskonform entsorgt wird. Diese neuen Auflagen wurden in mehreren Schritten eingeführt, wobei einerseits der Benzo(a)pyren – Gehalt in den Teerölen und andererseits der Verwendungszweck und die Nutzungsbedingungen der Schwellen berücksichtigt wurden. Seit dem 1. Juli 2005 sind sämtliche Übergangsbestimmungen ausser Kraft, so dass nur noch Schwellen mit geringem PAK - Gehalt zulässig sind. Ihre Verwendung beschränkt sich auf Bahngleise und einige andere, genau bestimmte Bauten ausserhalb von Wohnzonen, beispielsweise Lawinenverbauungen.
