Zu den Freonen gehört eine breite Palette von Chemikalien, die je nach ihrer chemischen Zusammensetzung in drei Gruppen eingeteilt werden. Man unterscheidet die vollständig halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wie etwa das R12, die teilweise halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HCFKW, z.B. R22) und die ebenfalls teilweise halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), eine Familie, zu der die R134a gehören. Aufgrund der ausgezeichneten physikalischen und chemischen Eigenschaften dieser Stoffe, die zudem für den Menschen nicht toxisch sind, werden Freone im Kälte - und Klimabereich und in anderen Bereichen wie der industriellen Reinigung massiv eingesetzt.
Die FCKW und in geringerem Masse die HFCKW sind ozonschichtabbauende Stoffe. Denn diese Chlorgase zerfallen in der Stratosphäre in diverse Bestandteile, die die Zerfallreaktionen des stratosphärischen Ozons katalysieren. Gleichzeitig tragen sämtliche Freone und die HFKW (welche nicht auf die Ozonschicht wirken) erheblich zu einem anderen globalen Umweltphänomen, nämlich der Klimaerwärmung (Treibhauseffekt) bei. Die folgende Tabelle vergleicht die ozonabbauende Wirkung verschiedener Stoffe sowie deren Treibhauspotenzial.

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1 Ozone Depletion Potential ( ODP ) : Relatives Mass für das
Potenzial einer Substanz, stratosphärisches Ozon abzubauen.
Als Referenzsubstanz wird das FCKW verwendet, dem man den
Referenzwert 1 zuweist.

2 Global Warming Potential ( GWP ) : Relatives Mass für das Potenzial
einer Substanz, zum Treibhauseffekt beizutragen, wenn die Substanz
in die Troposphäre gelangt. Als Referenzgrösse ist das GWP von
Kohlendioxid ( CO2 ) mit 1 festgelegt.

Kühlanlagen
Die am 1. August 2005 in Kraft getretene ChemRRV verbietet generell die Verwendung von FCKW (seit 1995 galt dieses Verbot bereits für neue Anlagen). Zudem ist auch für den Gebrauch der teilweise halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), die zwar für die Ozonschicht etwas weniger schädlich sind, aber wesentlich zur Klimaerwärmung beitragen, ein Ende absehbar. So dürfen Flüssigkeiten dieser Art seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr in neue Kältemaschinen eingesetzt werden und die Verwendung von HFCKW wird bis 2015 schrittweise verboten. Als Ersatzmittel kommen schliesslich noch die teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) zum Einsatz. Diese letzte Gruppe von Stoffen hat zwar kein Chlor in ihrer chemischen Zusammensetzung und trägt daher nicht zum Abbau der Ozonschicht bei. Aufgrund ihrer chemischen Stabilität in der Luft weisen sie jedoch ein erhebliches Klimaerwärmungspotenzial auf. Um ihren diesbezüglichen Effekt möglichst gering zu halten, muss jede Anlage (ob neu oder alt) mit über 3 kg HFKW gemeldet und regelmässig auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Für neue Anlagen, bei denen HFKW verwendet werden, hat der Inhaber beim Amt für Umwelt oder auf der Internet-Plattform PEBKA ein Ausnahmebewilligungsge­such einzureichen. Aufgrund dieses Gesuchs wird abgeklärt, ob nach dem Stand der Technik in diesem speziellen Kältebereich kein umweltverträglicheres Ersatzmittel existiert. Gibt es keine Alternative oder wäre diese aus Sicherheitsgründen problematisch (zum Beispiel der Einsatz von Ammoniak in Einkaufszentren), wird eine Ausnahmebewilligung erteilt.