Im Unterschied zu anderen Kantonen verfügt der Kanton Freiburg über keine eigentliche Bodenschutzfachstelle. Verschiedene Stellen in zwei Direktionen (Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD); Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD)) führen Bodenschutzaufgaben aus.

Eine Koordinationsgruppe für den Bodenschutz (siehe unten)ermöglicht einen Informations- und Erfahrungsaustausch. In diesem Rahmen werden auch Arbeitsstrategien erarbeitet. Die Koordinationsgruppe besteht aus Mitarbeitern folgender Amtsstellen:

  • Amt für Landwirtschaft (LwA)
  • Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg (LIG)
  • Amt für Umwelt (AfU)
  • Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA)
  • Bau- und Raumplanungsamt (BRPA)

Im ersten Informationsbulletin des AfUs (Oktober 2005) sind die Grundsätze des Bodenschutzes im Kanton Freiburg dargestellt.

Ziele

Information

  • Information über und Sensibilisierung für den Wert der Böden und deren Schutz

Bodenbeobachtung

  • Erarbeitung und Vervollständigung der Datengrundlagen über den Zustand der landwirtschaftlichen und städtischen Böden sowie der Waldböden

Vorsorge und Sanierungen

  • Schutz der Böden gegen Belastungen wie Erosion, Verdichtung oder chemische und biologische Belastungen

Quantitativer Bodenschutz

  • Bewahrung der besten ackerfähigen Kulturflächen und Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen

Koordination

  • Erfahrungsaustausch und Entwicklung von gemeinsamen Arbeitsstrategien und -instrumenten zwischen den Amtsstellen

Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden

  • Bodenschutzstrategien in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufskreisen entwickeln

Kompetenzen

Gemäss der kantonalen Verordnung über den Bodenschutz vom 20. August 2002 (RSF 811.11) sind die Aufgaben für den qualitativen Bodenschutz folgendermassen aufgeteilt:

  • für die landwirtschaftlichen Böden : die für die Landwirtschaft zuständigen Amtsstellen (LwA, LIG),
  • für die Böden im städtischen Gebiet: das Amt für Umwelt,
  • für die Waldböden: das Amt für Wald, Wild und Fischerei.

Für den quantitativen Bodenschutz ist das Bau- und Raumplanungsamt zuständig.

Koordinationsgruppe für den Bodenschutz

Stelle

Kontaktpersonen

Tätigkeitsbereiche

Amt für Umwelt
Rte de la Fonderie 2
1700 Freiburg
Tel 026 / 305 37 60

Barbara Gfeller Laban (coordinatrice)
Barbara.Gfeller@fr.ch

Martin Descloux
Martin.Descloux@fr.ch

Koordination Bodenschutz

Prüfung derBaubewilligungsgesuche

Städtische FRIBO-Standorte

Amt für Landwirtschaft
Route Jo Siffert 36 1762 Givisiez
Tel 026 / 305 22 57

Urs Helbling
Urs.Helbling@fr.ch

Philippe Sandoz
Philippe.Sandoz@fr.ch

ÖLN-Kontrollen

Beiträge für Direktsaat

Prüfung der Raumplanungs- und Baubewilligungsgesuche

Landwirtschaftliches Institut
Grangeneuve

1725 Posieux
Tel 026 / 305 55 00

Nicolas Rossier
Nicolas.Rossier@fr.ch

Anton Lehmann
Anton.Lehmann@fr.ch

Landwirtschaftsschule

Landwirtschaftliche Beratung

Weiterbildung

FRIBO (Bodenbeobachtungsnetz)

 

Amt für Wald, Wild
und Fischerei

Mont-Carmel 1
1762 Givisiez
Tel 026 / 305 23 43

Andreas Binz
Andreas.Binz@fr.ch

Waldkartographie

Forstliche Inventare

Prüfung der Raumplanungs- und Baubewilligungsgesuche

FRIBO-Waldstandorte

Bau- und Raumplanungsamt
Rue des Chanoines 17
1700 Freiburg
Tel 026 / 305 36 39

Raphaël Yersin
Raphael.Yersin@fr.ch

Kontrolle der Bemessung der Bauzonengrösse

Inventar der landwirtschaftlichen Flächen und Karte der legalisierten Bauzonen

Koordination von Raumplanungsdossiers und Baugesuche