Kinder- und Jugendschutz

Jedes Kind hat Anspruch darauf, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden.

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Diese Pflicht obliegt in erster Linie den Eltern. Diese können Hilfe und Rat bei öffentlichen und privaten Einrichtungen suchen. Beratung bietet hauptsächlich der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes an.
 
Wenn die Umstände es erfordern, werden von den zivil- und strafrechtlichen Gerichtsbehörden Schutzmassnahmen für das Kind angeordnet.
 
 
Für jedes Kind, jeden Elternteil, jede Berufsperson und jede Bürgerin/jeden Bürger ist es wichtig zu wissen, warum ein Kind geschützt werden muss und wie es geschützt werden kann.
 
In bestimmten Fällen kann sich eine Platzierung des Kindes als nötig erweisen, um seinen Schutz und seine Entwicklung sicherzustellen (Art. 20 des Jugendgesetzes).