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Die Pflegefamilie…
…dient der Betreuung eines oder mehrerer Kinder ab der Geburt und bis zum Ende des schulpflichtigen Alters oder unter 15 Jahren bei Tag und bei Nacht, um ihre Erziehung sicherzustellen und für ihr Wohl zu sorgen. Die mehr als drei Monate währende oder unbefristete Unterbringung bei Pflegefamilie (Art. 4 PAVO) ist bewilligungspflichtig.
Das Jugendamt kann die Unterbringung eines Kindes in einer vorgängig beurteilten Pflegefamilie organisieren.
Wie wird man Pflegefamilie?
Es werden regelmässig Informationssitzungen organisiert, welche dazu dienen die Rolle der Pflegefamilie und die entsprechenden Anforderungen zu klären.
Nachdem die interessierten Personen an der Sitzung teilgenommen und dem JA die Anmeldepapiere geschickt haben, trifft eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter des Sektors familienexterne Betreuung mit Ihnen zusammen, um die Aufnahmevoraussetzungen zu evaluieren.
Das Datum der nächsten Informationssitzung erfahren Sie beim Sekretariat des Sektors familienexterne Betreuung.
Nach der Platzierung des Kindes
Der Pflegefamilie wird eine Bewilligung erteilt. Während des ganzen Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie hat der Sektor familienexterne Betreuung die Aufgabe, diese zu beaufsichtigen, zu beraten und zu unterstützen.
