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Kinder- und Jugendschutz
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Meldung und Anzeige
Wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet scheint, wird die Situation dem Friedensgericht gemeldet.
In Fällen von dringendem Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch wird die Situation des Kindes bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Wenn Sie Zeugin oder Zeuge sind, Fragen haben im Zusammenhang mit der Situation von Kindern, die Ihnen gefährdet scheinen, müssen Sie den Bereitschaftsdienst des JugA kontaktieren. Dieser wird Sie über die zweckmässigen Schritte orientieren.
Informations annexes
Identitätskarte
Grimabu
Freiburgische berufsübergreifende Gruppe zur Prävention von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern
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- Melde- und Anzeigeverfahren PDF (28 kb)
