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Kinder- und Jugendschutz
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Als sozialpädagogische Betreuung gilt…
…jede Beratung, Unterstützung und Hilfe, die Kindern und Jugendlichen in Schwierigkeiten und ihren Familien erteilt wird.
Es kann sich um eine soziale, psychosoziale und erzieherische Hilfe im offenen Umfeld, eine Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ausserhalb der Familie oder um jede weitere zweckmässige Massnahme handeln.
Die sozialpädagogische Betreuung kann ohne Auftrag einer Vormundschafts- oder Gerichtsbehörde oder gestützt auf einen Entscheid einer dieser Instanzen erfolgen.
Die Massnahmen der sozialpädagogischen Betreuung wird in Zusammenarbeit von öffentlichen Institutionen oder privaten Organisationen vom JA organisiert oder erteilt.
Beispiele sozialpädagogischer Betreuung
- Begleitung durch das JA ohne amtlichen Auftrag (OAA)
- Sozialpädagogische Familienbeigleitung (SPFB)
- Choice
- Begleite Besuchstage Freiburg (BBF)
- Familienbegleitung
- "Maison de la petite enfance"
Diese Liste ist nicht abschliessend und kann sich ändern.
