Sein Kind zur Adoption freigeben

Die Adoption von in der Schweiz geborenen Kindern ist sehr selten. Das heisst, sehr wenige Kinder werden in der Schweiz zur Adoption freigegeben, denn in den meisten Fällen können andere Lösungen gefunden werden.

In den seltenen Fällen, in denen keine andere Lösung für die Unterstützung der Eltern gefunden werden kann, werden die Kinder während der gesetzlichen Frist von spezialisierten Pflegefamilien betreut (Art. 265b ZGB).
 
Um das Wohl des Kindes bestmöglich zu gewährleisten und es den Eltern zu ermöglichen, den am besten geeigneten Entscheid zu treffen, ist ein Verfahren zwischen dem Jugendamt und den folgenden Partnern eingeführt worden:

Für alle Auskünfte oder Gesuche um Hilfe in einer Notsituation wegen der Geburt eines Kindes können Sie sich an den Dienst für Familienplanung, die Vertrauenshebamme des Freiburger Spitals oder an das JA wenden.

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