Kindern und Jugendlichen Flügel geben...

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren machen 32 % der Freiburger Bevölkerung aus (Stand am 31.12.2010). Sie sind die Akteure der Gesellschaft von heute und von morgen.
 
Unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer sozialen Stellung, ihrem Bildungshintergrund oder ihrem Geschlecht haben die im Kanton Freiburg lebenden Kinder und Jugendlichen Anspruch auf die gleichen Chancen, sich harmonisch zu entwickeln, sich auszubilden, erzogen zu werden, Gehör zu finden, die Gesellschaft mitzubestimmen, in die sie sich integrieren sollen, und ihren Platz zu finden.

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Das Jugendgesetz (JuG), das seit Januar 2007 in Kraft ist, beauftragt die Gemeinwesen des Kantons mit der Einsetzung einer neuen Jugendförderungspolitik.
 
Die neuen Aufgaben der kantonalen und kommunalen Gemeinwesen auf diesem Gebiet sind vielzählig und vielschichtig.
 
Sie berühren insbesondere die Einführung von kinder- und jugendgerechten, auf Partizipation angelegten Verfahrenund die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit. Dieser Bereich umfasst die Jugendanimation sowie die freiwillige Jugendarbeit im offenen Umfeld, in Jugendverbänden oder –vereinen.

Die Fachstelle für Jugendförderung(friJ) hat zum Auftrag, diese neue Politik in enger Zusammenarbeit mit der neuen kantonalen Kommission für Jugendfragen auszuarbeiten und in Gang zu setzen.
 
Sie vertreten einen Jugendverband oder eine Organisation, die im Jugendbereich tätig ist: Sie können bei der friJ ein Unterstützungsgesuch für eines Ihrer Projekte einreichen.

Sie sind im Gemeinderat tätig und wünschen sich eine Beratung zur Schaffung einer Kinder- und Jugendförderungspolitik.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Jugendpolitik können Sie die Fachstelle für Jugendförderung jederzeit kontaktieren.