Aufgaben der Gemeinwesen

Mit dem Erlass der internationalen Kinderrechtskonvention und des Jugendgesetz(JuG) und dessen Jugendreglement(JuR) haben die Gemeinwesen des Kantons Freiburg die Aufgabe, eine neue Jugendpolitik zu erarbeiten und umzusetzen, die der harmonischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen förderlich ist.

Hierfür müssen sie in Zusammenarbeit mit weiteren öffentlichen und privaten Partnern Massnahmen entwickeln, welche die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen verbessern.

Diese multisektorielle Politik beruht hauptsächlich auf vier Säulen:

  1. Bildung
  2. Schutz
  3. Förderung
  4. Partizipation

In der Jugendförderung müssen die Gemeinwesen auf den folgenden Gebieten aktiv werden:

  • Förderung der von, mit und für Kinder und Jugendliche konzipierten Jugendarbeit (ausserschulische Jugendarbeit)

  • Einführung eines ausreichenden, koordinierten und guten Angebots im Bereich der offenen Arbeit mit Jugendlichen (offene Jugendarbeit)

  • Organisation von Verfahren, welche die Partizipation und Anhörung der Kinder und Jugendlichen auf allen institutionellen Ebenen beinhalten, um ihre Bedürfnisse besser kennen zu lernen und damit Entscheide und Gesetze vermehrt mit ihren Grundrechten vereinbar sind

  • Gesamthafte Gestaltung der Förderung, Wissenstransfer und Koordination der Angebote

  • Information über laufende Projekte und aktuelle Themen, die die Jugend betreffen

  • Eröffnung von Betreuungsstrukturen und Krippen, die allen Vorschulkindern zugänglich sind

  • Eröffnung von schulergänzenden Betreuungsstrukturen, um das Wohlbefinden und die Integration der Schulkinder zu fördern und eine Betreuung ausserhalb der Schulzeiten und in Abwesenheit der Eltern sicherzustellen.