Soforthilfe und längerfristige Hilfe

  • Vertrauliches Gespräch : Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle sind zur Geheimhaltung gegenüber Behörden und Privatpersonen verpflichtet.

  • Informationen und Beratung in Bezug auf die weiteren Schritte : Einreichung einer Strafklage, ärztliche Konsultation, therapeutische Unterstützung usw.

  • Begleitung im Strafverfahren (Konsultation bei einem Anwalt, Anhörung durch die Polizei oder den Untersuchungsrichter, Erscheinen vor Gericht).

  • Unentgeldliche Soforthilfe: Diese kann namentlich die Notunterkunft, eine erste juristische oder psychologische Konsultation usw. umfassen.

  • Längerfristige Massnahmen wie ärztliche Behandlung, psychologische Begleitung, Therapie, Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts, Beherbergung. Wenn solche Massnahmen von Dritten erteilt werden (Psychotherapeuten, Anwälte usw.), hängt die Kostenübernahme von der finanziellen Situation des Opfers oder seines gesetzlichen Vertreters ab.
    Die Fachpersonen der Beratungsstelle unterstützen die Betroffenen bei den dafür nötigen administrativen Schritten.

  • Für die entsprechenden Entscheide ist das Kantonale Sozialamt (KSA) zuständig.

  • Für die Übernahme von Anwaltskosten hält das Kantonale Sozialamt ein besonderes Formular bereit.

  • Sollten Sie weitere Informationen oder Beratung wünschen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mailan  die Beratungsstelle wenden oder einen Termin vereinbaren.

Leistungen der Opferberatungsstelle

Die Leistungen der Opferberatungsstelle sind unentgeltlich und die Vertraulichkeit ist gewährleistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternehmen nichts ohne das Einverständnis des Opfers.

Die Hilfe wird unabhängig von der Einreichung einer Strafklage erteilt.