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Unterstützung neue Plätze
Unterstützung neue Plätze
Im Hinblick auf einen Angebotsausbau wird mit dem FBG ein kantonaler Fonds zur Förderung von Krippenplätzen und ausserschulischen Betreuungsplätzen geschaffen (Art. 17 und 18).
Es wird eine einmalige Pauschalunterstützung für die Schaffung neuer Betreuungsplätze gewährt. Diese wird im Laufe des ersten Betriebsjahrs, nach abgeschlossener Beurteilung im Rahmen des Bewilligungsprozesses für Betreuungseinrichtungen, erteilt. Die Pauschalunterstützung soll die Einrichtungen in ihrer Startphase unterstützen.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) PDF (62 kb)
