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Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter
Im Kanton Freiburg wird die Betreuung von Kindern im Vorschulalter durch das Gesetz über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter (BEG) und dessen Ausführungsreglement (BER) geregelt.
Die Betreuung im Vorschulalter ist eines der grundlegenden Elemente der Familienpolitik, damit Familien- und Berufsleben miteinander vereinbart werden können.
Durch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen begünstigen die Gemeinwesen zum einen die Berufstätigkeit der Eltern, zum andern bieten sie dem Kind die Möglichkeit der Frühsozialisierung.
Der Kanton Freiburg hat beschlossen, dieses wichtige familienpolitische Element zu fördern. Daher erliess er das Gesetz vom 28. September 1995 über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Nach diesem Gesetz müssen die Gemeinden den Bedarf in ihrer Bevölkerung ermitteln und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen.
Ausserdem schreibt die Freiburger Kantonsverfassung in Artikel 60 Abs. 3 vor, dass der Staat in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Privaten Betreuungsmöglichkeiten für nichtschulpflichtige Kinder anbietet.
Download
-
Kantonale Normen & Empfehlungen für die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern
PDF (840 kb) -
Informationsbulletin Nr. 35 des Amtes für Gemeinden
PDF (192 kb) -
Ausführungsreglement zum Gesetz über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter
PDF (17 kb) -
Gesetz über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter
PDF (18 kb)
