Bedarfsabklärung

Bedarfsabklärung

Gemeinden oder Gemeindeverbände sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Beurteilung des Bedarfs an familienexternen Betreuungseinrichtungen durchzuführen (Art. 6). Die Beurteilung betrifft die Anzahl und die Art der zur Bedarfsdeckung notwendigen familienergänzenden Betreuungsplätze.

Übergangsbestimmungen (Art. 19): Gemeinden, die bis jetzt keine Bedarfsabklärung durchgeführt haben, müssen dies im ersten Anwendungsjahr des Gesetzes tun. 

Die Ergebnisse der Bedarfsabklärung sind den Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen und an das Jugendamt weiterzuleiten.

Um die Gemeinden bei der Bedarfsabklärung im Bereich ausserschulische Betreuung zu unterstützen, stellt ihnen das Jugendamt (JA) verschiedene Instrumente zur Verfügung: 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fabienne Plancherel, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim JA, gerne zur Verfügung (T +41 26 305 15 61).