Navigation principale.
- Homepage JA
- Aktuelles
- Organisation
- Rechte des Kindes
- Jugendförderung
-
Familienergänzende Betreuung
Navigation secondaire de Familienergänzende Betreuung
- Adoption
- Kinder- und Jugendschutz
- Hilfe für Opfer von Straftaten
- Links und aktuelle Themen
- Adressverzeichnis
Bedarfsabklärung
Bedarfsabklärung
Gemeinden oder Gemeindeverbände sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Beurteilung des Bedarfs an familienexternen Betreuungseinrichtungen durchzuführen (Art. 6). Die Beurteilung betrifft die Anzahl und die Art der zur Bedarfsdeckung notwendigen familienergänzenden Betreuungsplätze.
Übergangsbestimmungen (Art. 19): Gemeinden, die bis jetzt keine Bedarfsabklärung durchgeführt haben, müssen dies im ersten Anwendungsjahr des Gesetzes tun.
Die Ergebnisse der Bedarfsabklärung sind den Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen und an das Jugendamt weiterzuleiten.
Um die Gemeinden bei der Bedarfsabklärung im Bereich ausserschulische Betreuung zu unterstützen, stellt ihnen das Jugendamt (JA) verschiedene Instrumente zur Verfügung:
- Instrumente zur Abklärung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter
- Instrumente zur Abklärung des Bedarfs im ausserschulischen Bereich
- Instrumente zur allgemeinen Abklärung (Bedarf im vor- und ausserschulischen Bereich)
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fabienne Plancherel, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim JA, gerne zur Verfügung (T +41 26 305 15 61).
Informations annexes
Identitätskarte
- Jugendamt JA
- Fabienne Plancherel
- Wissenschaftilche Mitarbeiterin
- Pérolles 30
- Postfach 29
- 1705 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 15 61
- F +41 26 305 15 59
- Kontakt
Download
- Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) PDF (62 kb)
