Adoption eines Kindes des Ehegatten

Adoption eines Kindes des Ehegatten

Nach Artikel 264a Abs. 3 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches darf eine Person das Kind ihres Ehegatten adoptieren, wenn die Ehepartner seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind.

Für alle Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen